Warum die dringliche Anfrage zur Kinderbetreuung? Mit Erlass vom 30.11.2020 regelt das Ministerium für Bildung, dass der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien erst am Montag, dem 11.01.2021 wieder aufgenommen wird. Eine Änderung des Ferienerlasses ist nicht erfolgt. Schulkinder haben während der Schulferien denselben Betreuungsanspruch wie Kinder bis zum Eintritt in die Schule. Sinn dieser Regelung ist, die Kinderbetreuung über den ganzen Tag zu gewährleisten, wenn kein Unterricht stattfindet.
Dringliche Anfrage zur Kinderbetreuung
Antwort der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:
1. Wie ist die Kinderbetreuung an den Grundschulen in Sachsen-Anhalt am 7. und 8. Januar 2021 geregelt?
Die Schulen werden am 7. und 8. Januar 2021 eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 12. Lebensjahr und an Förderschulen auch für ältere Schülerinnen und Schüler anbieten. Die Schulen sind am 10.12.2020 gebeten worden, die Eltern entsprechend zu informieren und den Bedarf bis zum 6.12.2020 festzustellen. Anspruchsberechtigt sind alle Eltern, die an einem oder beiden Tagen weder selbst noch durch Dritte eine Betreuung sicherstellen können. Die Früh- und Nachmittagsbetreuung an den beiden Tagen ist dagegen Aufgabe der Horte.
2. In welcher Form wird der ganztägige Betreuungsanspruch der Kinder am 7. und 8. Januar 2021 entsprechend KiFöG § 3 Absatz 1 [Anspruch auf ganztägige Betreuung] gesichert?
Mit Erlass vom 30.11.2020 hat der Minister für Bildung geregelt, dass der Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien am Montag, dem 11. Januar 2021 wieder aufgenommen wird. Eine Änderung des Ferienerlasses des Landes Sachsen-Anhalt ist damit nicht verbunden. Daraus ergibt sich rechtlich, dass es sich bei den Tagen des 7. und 8. Januar 2021 nicht um Ferientage handelt. Demnach greift nicht die Regelung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 KiFöG [6 Stunden je Schultag]. Eine Betreuung nach KiFöG wird entsprechend der gesetzlichen Regelung und wie an Nicht Ferientagen üblich in Form der Früh- und Nachmittagsbetreuung vorgesehen.
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