Ausschuss- und Ratssitzungen müssen öffentlich stattfinden!
Öffentlichkeit der Sitzungen wieder hergestellt!
Die Öffentlichkeit der Sitzungen wird wieder hergestellt! Unsere Kritik hat gewirkt. Das Innenministerium hat am 23.03.2020 in rechtswidriger Weise das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane ausgehebelt. Mit Erlass vom 29.04.2020 ist das Ministerium zurück gerudert. Nunmehr heißt es: „soweit ein notwendiger Anlass für eine Sitzung gesehen wird, ist diese grundsätzlich öffentlich durchzuführen“. Damit ist die sogenannte Saalöffentlichkeit wieder hergestellt und unser Handeln wieder transparent. Auch Einwohnerfragestunden sind wieder durchzuführen. Und das ist auch gut so! Nur so kann das Vertrauen in die kommunalen Vertretungen gestärkt werden. Unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechenden Hygienemaßnahmen ist dies – wenngleich auch mit entsprechenden organisatorischen Aufwand – leistbar.
So fand bereits der letzte Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss wieder öffentlich statt und auch die MZ konnte anwesend sein und berichten. Im April 2019 hatte die Mehrheit des Stadtrates unserem Antrag „Pestizidfreie Kommune“ entsprochen. Damit wurde die Verwaltung verpflichtet, auf allen kommunalen Flächen keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) mehr einzusetzen und private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu diesem Pestizidverzicht zu verpflichten. Darüber hinaus sollten bienen- und insektenfreundliche Blühflächen oder Projekte initiiert werden. Nachdem die Verwaltung bereits die Anlegung von Blühwiesen aus finanziellen Gründen zu verhindern suchte, will nun die Verwaltung gar den ganzen Beschluss wieder kippen. Dann würden wieder Kinder im frisch mit Herbiziden behandelten Schlosspark spielen und tollen, Hunde können sich vergiften. Nein, das ist kein guter Gedanke. Weicht man den einmal gefassten Beschluss auf, ist kein Halten mehr. Chemische Bekämpfungsmittel sind nicht die erste Wahl in der Natur, denn dadurch sind immer andere Arten bedroht!
Dass möglicherweise der Eichenprozessionsspinner oder der Riesenbärenklau eine Ausnahmegenehmigung für die Bekämpfung bräuchten, ist für den äußersten Fall regelbar. Denn es ist möglich, den Riesenbärenklau und auch den Eichenprozessionsspinner mechanisch zu bekämpfen. Ersteren durch Entfernung der Blüten- oder Samenstände bzw. Abtrennen des Vegetationskegels und letzteren durch Absaugen der Nester. Dies wird vielfach praktiziert.
Wir haben daher die Hoffnung, dass der einmal gefasste Beschluss in Köthen Bestand hat.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Stadträtin
Christina Buchheim
-> Weiter ging es im Oktober im Landtag, mit meiner Rede zum Thema: Die Öffentlichkeit der Sitzungen wieder hergestellt
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