Änderung der Kommunalverfassung und wahlrechtlicher Vorschriften

von | 9 Jul 2020

Das Coronavirus  schränkt unser Leben ein. Die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien auch in Krisenzeiten und das Ehrenamt liegen uns aber sehr am Herzen! Die Öffentlichkeit der Sitzungen für Bürger*innen hat Vorrang!

Scharf kritisiert wurde durch uns der Erlass des Innenministeriums, der das Öffentlichkeitsprinzip, eine tragende Säule der Demokratie,  außer Kraft gesetzt hat.  Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun für Krisensituationen neue Regelungen geschaffen werden, die dem Grundsatz der Öffentlichkeit für Bürger*innen bei Sitzungen Rechnung tragen und in Pandemiezeiten eine Option zu Präsenzsitzungen bieten. Der Datenschutz und die technische Umsetzung von Videokonferenzen lassen uns an der schnellen Umsetzung der beabsichtigten Regelungen zweifeln.  Auch die Durchführung anstehender Wahlen soll über die Änderung wahlrechtlicher Vorschriften gesichert werden. Viele Kritikpunkte werden durch uns angesprochen.

Gleichzeitig bringen wir einen eigenen Antrag zur Änderung der Kommunalverfassung ein. Wir fordern eine Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch eine angemessene Ausstattung der Fraktionen. Der öffentliche Zweck wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen soll nach unseren Vorstellungen auf die Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens,
sowie die Beteiligung im Bereich erneuerbarer Energien ausgeweitet werden. Des Weiteren sollen die Prüfrechte des Landesrechnungshofs erweitert werden.

Bürgermeisterwahl: Meine Ziele für unsere Stadt Köthen (Anhalt)

Welche Ziele verbinde ich mit meiner Kandidatur?

Möchte man gestalten, bedarf es einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen durch Bund und Land.

Unsere Stadt hat viel Potential und nur gemeinsam mit dem Stadtrat und den Bürger:innen kann es gelingen, dieses zu nutzen. Dies soll meinen Weg bestimmen.

Ich möchte bei jeder zukünftigen Entscheidung die Frage nach der Wirkung stellen, d.h. was kommt bei den Menschen an, wie wird ihre Lebensqualität berührt und welche sozialen Folgen sind zu erwarten.

Es geht auch darum, die Demokratie und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken, was ich durch Transparenz, Bürgerbeteiligung und soziale Gerechtigkeit erreichen möchte. Regelmäßige Quartiersrundgänge in den Stadtteilen und Ortschaften sollen Missstände und Bedürfnisse aufdecken.

Über ein Bürgerbudget sollen die Einwohner zur Mitgestaltung des Lebensumfeldes aufgerufen werden.

Bürgerforen und/oder Arbeitsgruppen der Zivilgesellschaft sollen für die Stadtentwicklung genutzt werden.

Die Herausforderungen des Klimawandels, des Strukturwandels und der Energiewende müssen gestaltet, die Digitalisierung muss vorangetrieben werden.

Bürgermeisterwahl: Christina Buchheim tritt für Köthen an

Die Köthener Stadträtin Christina Buchheim ist auf einer Wahlversammlung ihrer Partei DIE LINKE. am 13. Februar in geheimer Wahl einstimmig durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ortsverbandes als Kandidatin für die Bürgermeisterwahl am 19. März 2023 aufgestellt worden.

Die 52-jährige Volljuristin – die dem Landtag seit dem Jahr 2016 angehört – betonte in ihrer Vorstellungsrede, dass eine Verwaltungsspitze Impulse geben, Diskussionen anschieben und Richtungen von Entscheidungen beeinflussen kann: „Letztlich muss im Stadtrat für Mehrheiten geworben  und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt werden, um gemeinsam Erfolge in der Kommunalpolitik zu erzielen.“.

Regionalberatung Anhalt berät in Dessau-Roßlau

Ein neues Jahr hat begonnen, die Probleme aus dem alten Jahr haben sich nicht geändert. Die Menschen haben die gestiegenden Energiekosten weiter zu tragen. Viele wissen nicht, wie sie die Kosten überhaupt stemmen sollen und bangen um ihre Existenz. Die Sorgen und Probleme der Betroffenen konnten die Abgeordneten im Kundencenter der Stadtwerke Dessau-Roßlau miterleben. Dabei ging es u.a. um Änderungen der Verträge, Stundungsmöglichkeiten, ständigen Änderungen der Preise, Kündigungen weil im Internet günstigere Angebote sind. Besonders bei älteren Kunden herrscht Angst, Verzweiflung und Scham wegen der eventuell entstehenden Schulden.

Debatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für LSA und des Kommunalverfassungsgesetzes

Am 26. Januar habe ich im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes gesprochen.
Kritisch ist der Punkt, dass Wahlberechtigte unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten anderer Wahlberechtigten bekommen sollen.
Ergebnis der Debatte: Der Gesetzentwurf Drs. 8/2072 sowie der Änderungsantrag Dr. 8/2163 werden in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt lobt künstlerischen Wettbewerb für öffentlich zugänglichen Gedenk- und Erinnerungsort vor dem Landtagsgebäude aus

facebookinstagramtwitterpinterestyoutube Künstlerischer Wettbewerb für einen Gedenk- und Erinnerungsort für die Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt, die von 1933 bis 1945 wegen ihrer politischen Tätigkeit zu Tode kamen Magdeburg, 23.01.2023 Der Landtag von Sachsen-Anhalt...

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