Gesetzesänderung für Sitzungen kommunaler Gremien unter Pandemiebedingungen
In meinem Redebeitrag verwies ich auf Auszüge meiner Rede vom 14. Oktober 2020:
„Sinnvoll wäre es gewesen, einzelne Ratsmitglieder, denen eine Teilnahme an der Sitzung aus Gründen des Infektions- oder Gesundheitsschutzes nicht möglich ist, per Videokonferenz zuzuschalten. Dies ermöglicht der Gesetzentwurf leider nicht. Ausdrücklich wurde sogar darauf hingewiesen, dass das nicht gewünscht ist. Die Sitzung soll komplett als Präsenzsitzung oder als Videokonferenz abgehalten werden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. In der aktuellen Situation wird dieser Teil des Gesetzesvorhabens wenig helfen. … Auf der kommunalen Ebene arbeiten viele Räte – man muss sagen – noch nicht digital. Es fehlen vielerorts die entsprechenden Strukturen. Daran werden die eröffneten Möglichkeiten scheitern.“
Unsere Einschätzung hat sich bewahrheitet. Die Koalitionsfraktionen haben genug Unverständnis bis hin zum Vorwurf der Realitätsferne von der Basis geerntet. Folglich liegt nun erneut ein Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung vor, um entsprechend nachzubessern. Aber hören Sie selbst, dass wir auch an diesem Gesetzentwurf Kritik üben:
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