Bessere Ausbildung der Gerichtsvollzieher*innen im Landtag gefordert
Meine Rede zur Besseren Ausbildung der Gerichtsvollzieher*innen:
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Rechtsanwältin bin ich vor meiner Tätigkeit im Landtag über viele Jahre im Forderungseinzug tätig gewesen und war dadurch eng an die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen angebunden.
Deshalb sind mir die Verantwortung und das vielfältige Aufgabengebiet der Gerichtsvollzieherinnen bestens bekannt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für ein effektives Rechtssystem, für den Rechtsfrieden im Land, aber ebenso für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Sie tragen dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und damit den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Die Justiz, aber auch die Wirtschaft sind somit auf ein funktionierendes Gerichtsvollzieherwesen angewiesen.
Die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherinnen ist nicht nur fachlich anspruchsvoll, sondern oft auch menschlich äußerst belastend. Deshalb richte ich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön an die Gerichtsvollzieherinnen des Landes für die bisher geleistete Arbeit.
(Zustimmung)
Aufgrund der stets weiter steigenden Anforderungen an die Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gibt es eine besondere Notwendigkeit, deren Ausbildung sowie die Bedingungen und den Schutz ihrer Arbeit schnellstmöglich einer sorgfältigen und kritischen Überprüfung zu unterziehen sowie entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diesbezüglich war meine Fraktion wiederholt parlamentarisch aktiv.
Es bedarf einer grundsätzlich verbesserten Ausbildung und einer fundierten Qualifikation durch die Vermittlung juristischen Fachwissens und den Erwerb juristischer Kompetenz sowohl in fachtheoretischer als auch in fachpraktischer Hinsicht. Diese kann nur mittels eines Fachhochschulstudienganges garantiert werden. Ein dreijähriger Bachelorstudiengang sollte auch in Sachsen-Anhalt eingerichtet werden. Damit einher gingen Synergieeffekte und eine deutliche Attraktivitätssteigerung der Ausbildung: Bewerberinnen und Bewerber können sich für eine Ausbildung im Land entscheiden und würden nach ihrem erfolgreichen Abschluss vor allem auch im Land bleiben.
Zudem müssen wir bei der Fachkräftesicherung und vor allen Dingen bei der Neugewinnung von Fachkräften weiter aktiv werden. Es muss uns gelingen, auch in Zukunft in ausreichender Zahl gut qualifizierte und hoch motivierte Bewerberinnen und Bewerber zu finden, die diesen anspruchsvollen Beruf ausüben wollen.
Das Gerichtsvollzieherwesen in Sachsen-Anhalt muss in Umsetzung des Feinkonzepts zur Personalstrategie in der Justiz mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Deshalb gilt es, die Attraktivität des Berufes des Gerichtsvollziehers zu erhöhen. Ich hebe diesbezüglich insbesondere eine gute Bezahlung, die eine gute Ausbildung voraussetzt, gute Arbeitsbedingungen und einen hohen Arbeitsschutz hervor.
Die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherinnen ist äußerst kontaktintensiv. Dem muss aufgrund der Coronapandemie durch die Bereitstellung aller möglichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere aber auch durch ein Impfangebot dringend Rechnung getragen werden.
Hierauf zielt der vorliegende Alternativantrag meiner Fraktion ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung)
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