Bericht über erledigte Petitionen
Der Petitionsausschuss empfiehlt dem Landtag, die in den Anlagen aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt zu erklären.
Ergebnis
Der Beschlussempfehlung Drs. 7/7121 wird zugestimmt. Damit sind die in den Anlagen 1 bis 14 aufgeführten Petitionen mit Bescheid an die Petenten für erledigt erklärt. Die Anlagen 15 und 16 nimmt der Landtag zur Kenntnis.
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