Transparenz und Sicherheit der Briefwahl
Am 15. Oktober 2021 habe ich in der dritten Sitzungsperiode des Landtages zur Transparenz und Sicherheit der Briefwahl gesprochen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die antragstellende Fraktion die Briefwahl kritisiert, da diese in ihren Augen nicht sicher und anfällig für Manipulationen sei. Die ständig – vor allem in sozialen Netzwerken – von ihr geschürten Fake News über angebliche Manipulationen wurden angesichts des Wahljahres medial Faktenchecks unterzogen und widerlegt. Verkennen darf man bei allem nicht, dass die Briefwahl vielen Menschen überhaupt ermöglicht, ihre Stimme abzugeben. So hat das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl bestätigt. Nach der aktuellen Rechtslage brauchen Wahlurnen keine Siegel; sie müssen lediglich mit einem Deckel versehen und verschließbar sein. Sollte das Schloss defekt sein, kann auch eine Versiegelung vorgenommen werden. Unabhängig davon müssen Wahlurnen und Wahlbriefe stets vor Fremdzugriff und einer widerrechtlichen Öffnung geschützt werden. Wie die Verwahrung geschieht, obliegt den zuständigen Stellen. Die antragstellende Fraktion hat dazu Antworten durch ihre Kleine Anfrage vorliegen. Die antragstellende Fraktion hat mit der zitierten Kleinen Anfrage unter anderem auch abgefragt, welche Personen Zugang zu den Briefwahlurnen haben. Die Angaben differieren je Wahlkreis zwischen zwei und 18 Personen. Hier hätte man in meinen Augen in Erwägung ziehen können, die Anzahl der Personen einzuschränken; aber darauf zielt der Antrag nicht ab. Der vorliegende Antrag zielt allein darauf ab, die Briefwahl durch – ich zitiere aus der Begründung – „eine landesweit vereinheitlichte Verriegelungsregelung mit amtlichem Siegel der Gemeinden“ sicherer zu gestalten. Ob dies tatsächlich geeignet ist, ist fraglich. Eine Kommune verfügt über mehrere Siegel mit entsprechender Verwendungsbefugnis. Das vorgeschriebene Briefwahlverfahren unterliegt strengen Regularien und ist dadurch auch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Jegliche Manipulation ist unter Strafe gestellt und das ist auch gut so. Die Auszählung ist nach unserem Wahlrecht öffentlich und ermöglicht jedem Bürger die Teilnahme. Auch die Auszählung der Briefwahlstimmen ist öffentlich, die Bildung der Briefwahlvorsteher und vorstände und ihre Arbeitsweise sind gesetzlich geregelt und tragen der Öffentlichkeit ausreichend Rechnung; die Ministerin hat entsprechend auf die Fundstellen verwiesen. Festzustellen bleibt allerdings, dass Briefwahlen komplizierter als Urnenwahlgänge sind und sich damit die Zahl der ungültigen Stimmen erhöht. Festzustellen bleibt bei allem: Unsicherheitsfaktor ist und bleibt der Mensch, der bei ausreichend krimineller Energie immer ein Einfallstor finden kann. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nie herstellbar. Den vorliegenden Antrag in der Drs. 8/221 lehnen wir ab; dem Alternativantrag stimmen wir zu.
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