Änderung der Kommunalverfassung und wahlrechtlicher Vorschriften
Das Coronavirus schränkt unser Leben ein. Die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien auch in Krisenzeiten und das Ehrenamt liegen uns aber sehr am Herzen! Die Öffentlichkeit der Sitzungen für Bürger*innen hat Vorrang!
Scharf kritisiert wurde durch uns der Erlass des Innenministeriums, der das Öffentlichkeitsprinzip, eine tragende Säule der Demokratie, außer Kraft gesetzt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun für Krisensituationen neue Regelungen geschaffen werden, die dem Grundsatz der Öffentlichkeit für Bürger*innen bei Sitzungen Rechnung tragen und in Pandemiezeiten eine Option zu Präsenzsitzungen bieten. Der Datenschutz und die technische Umsetzung von Videokonferenzen lassen uns an der schnellen Umsetzung der beabsichtigten Regelungen zweifeln. Auch die Durchführung anstehender Wahlen soll über die Änderung wahlrechtlicher Vorschriften gesichert werden. Viele Kritikpunkte werden durch uns angesprochen.
Gleichzeitig bringen wir einen eigenen Antrag zur Änderung der Kommunalverfassung ein. Wir fordern eine Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch eine angemessene Ausstattung der Fraktionen. Der öffentliche Zweck wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen soll nach unseren Vorstellungen auf die Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens,
sowie die Beteiligung im Bereich erneuerbarer Energien ausgeweitet werden. Des Weiteren sollen die Prüfrechte des Landesrechnungshofs erweitert werden.
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