Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Am 07.05.20 habe ich für unsere Fraktion zur ersten Beratung einer Gesetzesänderung für kommunale Gemeinschaftsarbeit gesprochen. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, Bekanntmachungsmängel bei der Bildung und bei Änderungen und bei einem Formwechsel von Zweckverbänden in eine Anstalt rückwirkend für die Vergangenheit zu heilen. Vertrauensschutz und Rechtssicherheit sind Grundlage einer sogenannten Heilung. Im Gesetzentwurf steht, dass dem genug Rechnung getragen wird. Dazu werden wir uns noch bei den anstehenden Beratungen im Innenausschuss verständigen müssen!
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