Aus der Politik
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Am 26. Januar habe ich im Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt und des Kommunalverfassungsgesetzes gesprochen.
Kritisch ist der Punkt, dass Wahlberechtigte unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten anderer Wahlberechtigten bekommen sollen.
Ergebnis der Debatte: Der Gesetzentwurf Drs. 8/2072 sowie der Änderungsantrag
